Gesellschaftspolitisch engagiert für die Anliegen von Frauen

Seit je ist die Zürcher Frauenzentrale als Dachorganisation auch politisch aktiv: und zwar parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral. Wir beteiligen uns an Vernehmlassungen, setzen uns vor Wahlen für Kandidatinnen ein, organisieren Abstimmungskampagnen und betreiben intensives Lobbying. Wir engagieren uns für die gemeinsamen Anliegen von Frauen, unabhänig von ihrem Alter, ihrem sozialen, beruflichen, politischen oder geografischen Hintergrund.

 

Wahlempfehlungen der Zürcher Frauenzentrale

Als parteipolitisch unabhängige Dachorganisation empfiehlt die Zürcher Frauenzentrale Kandidatinnen aller Parteien, und zwar nach folgenden Grundsätzen:  

  • Legislativwahlen: Die ZF empfiehlt ihre Einzelmitglieder 
  • Exekutiv- und Ständeratswahlen: Kandidieren mehrere Frauen, bietet die ZF eine Plattform für alle Kandidatinnen (ohne Empfehlung). Kandidiert nur eine, wird diese von der ZF empfohlen. Mitglieder der ZF werden bevorzugt behandelt.

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Erfolgreiche Kampagne für die Kinderbetreuung

JA zur familienergänzenden Kinderbetreuung. Nach der Abstimmung vom 13. Juni 2010 soll es in allen Gemeinden in unserem Kanton ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung geben. Wir haben uns für diese Abstimmung stark engagiert und freuen uns, denn nun soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter und Mütter erleichtert werden. Danke allen, die abgestimmt und JA gesagt haben.

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Kampagne zum Thema Lohngleichheit
Frauen verdienen 23% weniger als Männer. Wehren Sie sich!

Trotz 12-jähriger gesetzlicher Pflicht zur Lohngleichheit sind die Lohnunterschiede in der Privatwirtschaft im Kanton Zürich immer noch gross. 23% verdient eine Frau durchschnittlich weniger als ein Mann. Pro Jahr macht das eine Lohndifferenz von CHF 18'000.-.

Erklären lässt sich ein Teil des Lohnunterschiedes: Männer sind im Schnitt immer noch besser ausgebildet, besetzen anforderungsreichere Stellen, sind im Kader besser vertreten und arbeiten häufiger in Hochlohntätigkeiten und sind eher vollzeitlich und in grösseren Firmen tätig.

Nicht erklären lassen sich fast 40 Prozent des Lohnunterschiedes - weder durch unterschiedlichen Bildungshintergrund noch Anzahl Dienstjahre, Kaderfunktion etc. Von den CHF 1'500.-, die Männer im Kanton Zürich im Schnitt mehr verdienen, bleiben CHF 600.- unerklärbar.

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Schutz vor häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt kommt unabhängig vom gesellschaftlichen Status in jeder zehnten Schweizer Familie regelmässig vor. In den meisten Fällen üben Männer gegenüber ihren Partnerinnen Gewalt aus, aber auch Kinder sind betroffen.
Oft mussten gewaltbetroffene Personen die Familienwohnung verlassen und bei Familienangehörigen oder in Frauenhäusern Zuflucht suchen. Es fehlten die gesetzlichen Grundlagen, um ihren Schutz zu sichern und einen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen. Deshalb ist im Kanton Zürich ein Gewaltschutzgesetz geschaffen worden. Die wichtigste Neuerung ist folgende: Wer Gewalt ausübt oder mit Gewalt droht, kann von der Polizei für eine bestimmte Zeit weggewiesen oder in Gewahrsam genommen werden.
Die Zürcher Frauenzentrale unterstützte mit Engagement ein solches Gesetz. Wir haben uns an der Vernehmlassung beteiligt und uns mit einer ausführlilchen Stellungnahme an die beratende Kommission des Kantonsrates sowie auch an die Medien gewandt.

Der Kantonsrat hat das Gewaltschutzgesetz am 19. Juni 2006 mit 92 gegen 48 Stimmen befürwortet. Das Referendum dagegen wurde nicht ergriffen, so dass die neuen gesetzlichen Regelungen am 1. April 2007 in Kraft traten. Auf diesen Zeitpunkt lancierte die Zürcher Frauenzentrale die Kampagne "Stopp häusliche Gewalt" mit Plakaten, Tram- und Buswerbung und einem Kinospot (siehe unten).

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Erfolgreiche Abstimmung zur neuen Kantonsverfassung

Die Zürcher Frauenzentrale hatte sich intensiv um die Entstehung der Kantonsverfassung gekümmert - mit der Zielsetzung, unserem Kanton zu einer gleichstellungsfreundlichen Verfassung zu verhelfen.
Wir arbeiteten mit anderen Frauenorganisationen zusammen und führten viele inhaltliche Diskussionen bei der Suche nach dem gemeinsamen Nenner. Wir schrieben Vernehmlassungen und Medienmitteilungen, arbeiteten mit verschiedensten Mitgliedern des Verfassungsrates zusammen, führten Medienkonferenzen durch und verfolgten die Diskussionen im Verfassungsrat.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: der Vorschlag für die neue Kantonsverfassung enthält wichtige Bestimmungen für die gleichstellungspolitische Arbeit in Zukunft. Er wurde von den Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 27. Februar 2005 angenommen. 

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Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. September 2004 zur EO-Revision / Mutterschaftsversicherung

Endlich eine faire Lösung für erwerbstätige Frauen, die Mütter werden!
Generationen von engagierten ZF-Frauen haben sich für eine Mutterschaftsversicherung eingesetzt. Im Vorfeld der Abstimmung vom September 2004 hat die Zürcher Frauenzentrale federführend ein breites überparteiliches Komitee ins Leben gerufen und die kantonale Abstimmungskampagne mit geführt.
Wir freuten uns sehr, dass auch aus dem Kanton Zürich ein JA für die Mutterschaftsversicherung möglich wurde.

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