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Kampagne zum Thema Lohngleichheit
Frauen verdienen 23% weniger als Männer. Wehren Sie sich!

Trotz 12-jähriger gesetzlicher Pflicht zur Lohngleichheit sind die Lohnunterschiede in der Privatwirtschaft im Kanton Zürich immer noch gross. 23% verdient eine Frau durchschnittlich weniger als ein Mann. Pro Jahr macht das eine Lohndifferenz von CHF 18'000.-.

Erklären lässt sich ein Teil des Lohnunterschiedes: Männer sind im Schnitt immer noch besser ausgebildet, besetzen anforderungsreichere Stellen, sind im Kader besser vertreten und arbeiten häufiger in Hochlohntätigkeiten und sind eher vollzeitlich und in grösseren Firmen tätig.

Nicht erklären lassen sich fast 40 Prozent des Lohnunterschiedes - weder durch unterschiedlichen Bildungshintergrund noch Anzahl Dienstjahre, Kaderfunktion etc. Von den CHF 1'500.-, die Männer im Kanton Zürich im Schnitt mehr verdienen, bleiben CHF 600.- unerklärbar.

Kampagne Lohngleichheit:
Frauen verdienen 23% weniger als Männer. Wehren Sie sich!
 
 

Trotz 12-jähriger gesetzlicher Pflicht zur Lohngleichheit sind die Lohnunterschiede in der Privatwirtschaft im Kanton Zürich immer noch gross. 23% verdient eine Frau durchschnittlich weniger als ein Mann. Bei einem mittleren Frauenlohn von CHF 5'100.- brutto im Monat im Vergleich zu CHF 6'600.- Männerlohn macht das pro Jahr eine Lohndifferenz von CHF 18'000.- aus. Ausserdem bekommt jede vierte Frau einen Lohn von weniger als CHF 4'000.- für eine 40-Stunden-Woche, 10% bekommen sogar weniger als CHF 3'600.-. Die zehn Prozent der bestverdienenden Männer bekommen hingegen einen Lohn ab CHF 12'400.-.  Erklären lässt sich ein Teil des Lohnunterschieds: Männer sind im Schnitt immer noch besser ausgebildet, besetzen anforderungsreichere Stellen, sind im Kader besser vertreten und arbeiten häufiger in Hochlohntätigkeiten und sind eher vollzeitlich und in grösseren Firmen tätig als Frauen.

Zu denken geben folgende Feststellungen aus der kantonalen Lohnuntersuchung: 
 
  • Männer erhalten auf allen Ausbildungsstufen im Schnitt einen deutlich höheren Lohn als Frauen. Mit CHF 2'300.- am grössten ist der Lohnunterschied bei Angestellten mit einem Hochschulabschluss.
  • Die Stellen mit anforderungsreichstem Profil werden zu 84% von Männern besetzt und gerade bei diesen Stellen ist der Lohnunterschied am grössten.
  • Auch auf den obersten Kaderstufen beträgt der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen deutlich mehr als bei unteren Kaderstufen. Männer erhalten anteilsmässig mehr und im Schnitt höhere Provisionslöhne als Frauen, was zu den grossen Lohnunterschieden auf den oberen Kaderstufen massgeblich beiträgt. Auch die Höhe des Bonus unterscheidet sich: der mittlere Bonus der Männer lag bei CHF 47'000.- und damit deutlich höher als derjenige der höchsten Kaderfrauen, der bei CHF 26'000.- lag.
  • Teilzeitanstellungen sind durchschnittlich schlechter eingereiht als Vollzeitanstellungen, was vor allem Frauen trifft.
  • Frauen sind in Tätigkeitsfeldern mit tiefen Lohnniveau (Detailhandel, Gastgewerbe, persönliche Dienstleistungen, Reinigung, Sekretariat) markant übervertreten. Anderseits sind sie in hoch entlöhnten Tätigkeiten wie im Management, der Analyse, in Forschung und Entwicklung, im Consulting deutlich untervertreten.
  • Die Löhne von ledigen und verheirateten Frauen unterscheiden sich deutlich. Ledige Frauen erhalten im Schnitt durchwegs höhere Löhne als verheiratete Frauen.
  • Bei älteren Frauen sind diese Unterschiede in der Regel ausgeprägter als bei jüngeren Frauen, was zumindest ein Hoffnungszeichen für die künftige Entwicklung darstellt. Allerdings sind auch junge Frauen bei den bestausgebildeten und bestbezahlten Arbeitkräften untervertreten.

Fast vierzig Prozent des Lohnunterschiedes können jedoch nicht erklärt werden durch unterschiedlichen Bildungshintergrund, Anzahl Dienstjahre, Kaderfunktion etc. Von den CHF 1'500.-, die Männer im Kanton Zürich im Durchschnitt mehr verdienen, bleiben CHF 600.- unerklärbar.

Branchenunterschiede
Branchen mit besonders grossem Diskriminierungsverdacht aufgrund unerklärbarer Lohnunterschiede sind die Nahrungsmittelindustrie und der Detailhandel. Auch die Bauwirtschaft und das Gastgewerbe haben grosses Diskriminierungspotential, allerdings sind in diesen beiden Branchen die Lohnunterschiede nicht so gravierend wie in den beiden erstgenannten. Die grössten effektiven Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern dagegen sind im Finanzsektor, in der Elektroindustrie und in der Informatik anzutreffen. In diesen Branchen sind zwischen 10% und 25% dieser grossen Differenzen nicht erklärbar.

Grafik Lohnunterschied in den Branchen

Quellenangabe:
statistik.info Nr. 14/2007: Frauenlöhne, Männerlöhne. Statistisches Amt des Kantons Zürich
www.statistik.zh.ch bzw. direkt zur Studie.

Aber auch die sogenannt erklärbare Lohndifferenz von CHF 900.- darf nicht unkommentiert stehen gelassen werden, denn auch die Einstellungs- und Beförderungsentscheide, die zu diesen Unterschieden führen, sind nicht frei von geschlechtsspezifischen Verzerrungen. Zum Beispiel: Frauen werden von ihren ArbeitgeberInnen weniger durch berufsbezogene Weiterbildung unterstützt als Männer, was sich selbstverständlich auf die Einstufung und Karriereentwicklung auswirkt.

Was können Sie tun?
Frauen müssen sowohl selbst aktiver werden, als auch die ArbeitgeberInnen in die Pflicht nehmen:

  • Spektrum bei der Berufswahl erweitern (heute arbeiten 22% der Frauen im Detailhandelsverkauf. Ungefähr gleich viele Frauen sind in einem Sekretariat beschäftigt oder über eine andere kaufmännisch-administrative Tätigkeit aus. Damit konzentrieren sich 43% der Frauen auf diese drei beruflichen Tätigkeiten.)
  • Sich nicht unter dem Wert verkaufen (Seminare der Zürcher Frauenzentrale buchen und prüfen, ob die Leistung beim Qualifikationsgespräch diskriminierungsfrei beurteilt wird. Hinweise bietet das Faltblatt "Früh übt sich, wer eine Meisterin werden will")
  • Sich über die Löhne informieren, über den eigenen Lohn reden, Lohnvergleiche anstellen (z.B. den eigenen Lohn mittels Lohnrechner vergleichen und die Broschüre „Mein Lohn unter der Lupe" lesen sowie aktuelle Informationen beschaffen)  
  • Ansprüche stellen, aber auch entsprechende Verantwortung übernehmen und Risikofreude an den Tag legen
  • Sich über die Rechte informieren (Gleichstellungsgesetz durchlesen, Rechtsberatung bei der Zürcher Frauenzentrale buchen)
  • In der Personalabteilung anfragen, ob das Unternehmen am Lohngleichheitsdialog teilnimmt.
  • Unterstützung organisieren (Zürcher Frauenzentrale, kantonale Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen FFG, Angestelltenverbände, auf Gleichstellungsrecht spezialisierte Anwältin, kantonale Schlichtungsstelle)
  • Mut zur Tat (den Lohngleichheitsreport ankucken)
  • Generelle gleichstellungsspezifische Lohnüberprüfung für die ganze Firma anregen (ein einfaches Instrument zum Selbsttest ist Logib)
  • Bei begründetem Verdacht auf Lohndiskrimnierung die Schlichtungsstelle anrufen (kostenloses Schlichtungsverfahren: Die Schlichtungsstelle hat einen Vermittlungsauftrag. Sie kann bei Verdacht auf eine Verletzung des Gleichstellungsgesetzes von den Streitparteien angerufen werden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Schlichtungsstelle berät die Parteien und versucht, eine Einigung herbeizuführen)
  • Wenn alles nichts hilft: Das Recht einfordern und wegen Diskriminierung klagen. Das Verfahren vor kantonalen Gerichten ist kostenlos. Während des Verfahrens sowie sechs Monate danach sind Klägerinnen vor Rachekündigungen geschützt.