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 Schutz vor häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt kommt unabhängig vom gesellschaftlichen Status in jeder zehnten Schweizer Familie regelmässig vor. In den meisten Fällen üben Männer gegenüber ihren Partnerinnen Gewalt aus, aber auch Kinder sind betroffen.
Oft mussten gewaltbetroffene Personen die Familienwohnung verlassen und bei Familienangehörigen oder in Frauenhäusern Zuflucht suchen. Es fehlten die gesetzlichen Grundlagen, um ihren Schutz zu sichern und einen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen. Deshalb ist im Kanton Zürich ein Gewaltschutzgesetz geschaffen worden. Die wichtigste Neuerung ist folgende: Wer Gewalt ausübt oder mit Gewalt droht, kann von der Polizei für eine bestimmte Zeit weggewiesen oder in Gewahrsam genommen werden.
Die Zürcher Frauenzentrale unterstützte mit Engagement ein solches Gesetz. Wir haben uns an der Vernehmlassung beteiligt und uns mit einer ausführlilchen Stellungnahme an die beratende Kommission des Kantonsrates sowie auch an die Medien gewandt.

Der Kantonsrat hat das Gewaltschutzgesetz am 19. Juni 2006 mit 92 gegen 48 Stimmen befürwortet. Das Referendum dagegen wurde nicht ergriffen, so dass die neuen gesetzlichen Regelungen am 1. April 2007 in Kraft traten. Auf diesen Zeitpunkt lancierte die Zürcher Frauenzentrale die Kampagne "Stopp häusliche Gewalt" mit Plakaten, Tram- und Buswerbung und einem Kinospot (siehe unten).

Hilfe und weiterführende Informationen für Gewaltbetroffene:

  • Telefonnummern für Gewaltbetroffene
  • Informationen zum Schutz gegen häusliche Gewalt finden Sie bei IST Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich
  • Weiterführende Links zum Thema häusliche Gewalt

 

Dokumente zum Gewaltschutzgesetz

Literaturempfehlung:
Gemeinsam gegen häusliche Gewalt. Eine Bestandesaufnahme im Kanton Zürich. Schulthess Juristische Medien AG, 2004.
ISBN 3 7255 4753 X