
Kommentar von Andrea Gisler, Präsidentin der Zürcher Frauenzentrale, zur Debatte im Nationalrat vom 25. September 2012
„Der Nationalrat hat sich gestern für die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall ausgesprochen. Die Politik hat sich dabei vom Ideal und nicht von der Realität leiten lassen. Falsch, aber dennoch verbreitet ist die Auffassung, die Väter würden beim Sorgerecht diskriminiert. Die geltenden Bestimmungen im Zivilgesetzbuch sind geschlechtsneutral formuliert, und die Gerichte, welche das Recht anwenden, sind nicht feministisch unterwandert. Die kritischen Einwände aus der Praxis (u.a. Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, Schweizerischer Anwaltsverband) zur gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall blieben ungehört. Es wird vor allem Betroffenheitspolitik betrieben. Dies zeigt sich deutlich in den Diskussionen, die hochemotional und teilweise gehässig geführt werden.
Es kann wohl niemand im Ernst daran glauben, dass Eltern plötzlich in der Lage sind, sich zu verständigen und zu kooperieren, nur weil sie von Gesetzes wegen nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge behalten. Zerstrittene Eltern werden sich auch in Zukunft das Leben schwer machen, auf dem Buckel der Kinder. Für die anderen ist der rechtliche Rahmen nicht entscheidend. Sie werden in der Lage sein, im Interesse des Kindes einen Konsens zu finden, unabhängig davon, was im Gesetz oder im Scheidungsurteil steht.
Entgegen den ursprünglichen Plänen von Frau Bundesrätin Sommaruga wurden die beiden Reformprojekte elterliche Sorge und Neuregelung des Unterhaltsrechts voneinander getrennt. Dies ist problematisch, weil es sich um eng miteinander verflochtene Aspekte der elterlichen Verantwortung handelt.
Gemäss geltender Praxis trägt bei ungenügenden Mitteln die unterhaltsberechtigte Person (in der Regel die Frauen und die bei ihnen lebenden Kinder) das ganze Manko. Seit vielen Jahren wird diese unbillige Situation von der Rechtslehre und von Frauenorganisationen moniert. Das Reformtempo ist hier ungleich langsamer als bei der elterlichen Sorge, als ob es beim finanziellen Unterhalt für das Kind nicht auch um das Kindeswohl ginge.
Die Gefahr ist gross, dass die Neuregelung des Unterhalts versandet, wenn erst einmal die Gesetzesvorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge von beiden Räten verabschiedet ist.“
|