MUTTERSCHAFTSBEITRÄGE DER STADT ST.GALLEN
| Die Stellenleiterin
Rita Braun |
Städtische Stelle für Mutterschaftsbeiträge
Vadianstrasse 24
Postfach 325
9001 St.Gallen
Tel. 071 222 88 13
Fax 071 222 34 50
rita.braun@fzsg.ch
Vadianstrasse 24
Postfach 325
9001 St.Gallen
Tel. 071 222 88 13
Fax 071 222 34 50
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Nach dem st.gallischen Gesetz über Mutterschaftsbeiträge (sGS 372.1; abgekürzt GMB) hat die Mutter bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und der Erziehung des Kindes widmet und wenn der Lebensunterhalt durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Mutter und des Ehemannes bzw. Konkubinatspartners nicht gedeckt ist.
Anmeldung und Verfahren
Gesuchstellerinnen sollten ihren Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge möglichst früh, d.h. vor der Geburt anmelden. Anmeldungen sind aber bis maximal zwölf Monate nach der Geburt möglich.
Zuständig für die Entgegennahme der Gesuche ist die Städtische Stelle für Mutterschaftsbeiträge in St.Gallen. Hier wird in einem persönlichen Gespräch mit der Gesuchstellerin der Anspruch abgeklärt.
Gesuchstellerinnen sollten ihren Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge möglichst früh, d.h. vor der Geburt anmelden. Anmeldungen sind aber bis maximal zwölf Monate nach der Geburt möglich.
Zuständig für die Entgegennahme der Gesuche ist die Städtische Stelle für Mutterschaftsbeiträge in St.Gallen. Hier wird in einem persönlichen Gespräch mit der Gesuchstellerin der Anspruch abgeklärt.
Wenn der Anspruch ausgewiesen ist und alle erforderlichen Dokumente vorliegen, leitet die Stelle das vollständige Gesuch an das Sozialamt der Stadt St.Gallen weiter. Dort wird das Gesuch überprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Sozialamt der Gesuchstellerin eine Verfügung zu, in welcher die Höhe und die Dauer der Mutterschaftsbeiträge festgehalten werden.
Weitere Informationen
Sozialamt der Stadt St.Gallen
Brühlgasse 1
9004 St.Gallen
Tel. 071 224 54 64
sozialamt@stadt.sg.ch


